Notizbuch und Stifte auf einem Tisch

Barrierefreies Bad und Wohnraumanpassung: Zuschuss bis 4.180 Euro

Ein Großteil der Stürze im Alter passiert in der eigenen Wohnung – häufig im Bad, auf der Treppe oder an Türschwellen. Wer rechtzeitig umbaut, kann länger selbstständig zu Hause leben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegekasse bezuschusst Wohnumfeldmaßnahmen mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.
  • Typische Maßnahmen: bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Haltegriffe, Rampe, Treppenlift.
  • Antrag vor dem Umbau stellen und Kostenvoranschlag beilegen.
  • Kleine Hilfen wie Duschhocker oder Toilettensitzerhöhung sind oft Hilfsmittel der Kranken- oder Pflegekasse.

Die Gefahrenstellen im Wohnraum

  • Bad: Hohe Wannenränder, glatte Fliesen und fehlende Haltegriffe.
  • Türschwellen und Teppichkanten: Stolperfallen, besonders in der Nacht.
  • Treppen: Fehlende Handläufe, schlechte Beleuchtung.
  • Küche und Schlafzimmer: Hoch hängende Schränke, niedrige Betten.

Maßnahmen von klein bis groß

Kleine Anpassungen

  • Rutschfeste Matten in Dusche und Wanne,
  • Haltegriffe an Toilette und Dusche,
  • Duschhocker oder Badewannenbrett,
  • Toilettensitzerhöhung,
  • Nachtlicht mit Bewegungsmelder.

Größere Umbauten

  • bodengleiche Dusche statt Badewanne,
  • Verbreiterung von Türen für Rollator oder Rollstuhl,
  • Rampe statt Stufe am Hauseingang,
  • Treppenlift oder Senkrechtlift (siehe Treppen- und Senkrechtlifte).

Zuschuss der Pflegekasse

Ab Pflegegrad 1 gibt es für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, steigt der Betrag auf bis zu 16.720 Euro. Verändert sich der Pflegebedarf wesentlich, kann erneut ein Zuschuss beantragt werden. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, mit Kostenvoranschlag.

Weitere Finanzierungsquellen

  • Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen für barrierearmes Umbauen,
  • steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen,
  • Wohnberatungsstellen der Kommunen, die kostenlos beraten und Anträge unterstützen.

Wohnberatungsstellen kennen Zuschüsse vor Ort und kommen oft nach Hause, um Gefahrenstellen zu erkennen. Fragen Sie bei Ihrer Stadt, dem Pflegestützpunkt oder dem Seniorenbüro.

Häufige Fragen

Kann ich den Zuschuss mehrmals bekommen?

Ja. Der Zuschuss gilt je Maßnahme. Verschlechtert sich die Pflegesituation, kann erneut ein Antrag gestellt werden.

Muss ich zuerst bauen und dann abrechnen?

Nein, im Gegenteil: Beantragen Sie den Zuschuss unbedingt vor dem Umbau. Wer ohne Bewilligung beginnt, riskiert, dass die Kasse nicht zahlt.

Quellen

  1. § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (gesetze-im-internet.de)
  2. Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (PDF, Stand 04.11.2025)
  3. Verbraucherzentrale: Pflegeversicherung

Hinweis: Preise, Leistungen und Zuschüsse können sich ändern. Fragen Sie vor einer Anschaffung bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse nach, ob und in welcher Höhe sie Kosten übernimmt.

Stand: Oktober 2026