Eine Pflegekraft berät eine ältere Dame auf dem Sofa

Pflegegeld und Pflegesachleistungen 2026: Beträge und Kombination

Die meisten Menschen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. Die Pflegeversicherung unterstützt das mit zwei Leistungsarten, die sich ergänzen: dem Geld für selbst organisierte Pflege und den Sachleistungen eines Pflegedienstes.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn Angehörige oder andere Privatpersonen die Pflege übernehmen: 347 € bis 990 € im Monat.
  • Pflegesachleistungen bezahlt die Kasse direkt an einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst – bis zu 796 € bis 2.299 € im Monat.
  • Beides lässt sich als Kombinationsleistung verbinden.
  • Das Pflegegeld wird auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen und darf frei weitergegeben werden, zum Beispiel als Anerkennung an pflegende Angehörige.

Die Beträge 2026 im Vergleich

PflegegradPflegegeld pro MonatPflegesachleistungen bis zu pro Monat
1––
2347 €796 €
3599 €1.497 €
4800 €1.859 €
5990 €2.299 €

Die Beträge gelten unverändert aus dem Vorjahr. Bei Pflegegrad 1 stehen weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen zur Verfügung; dort kann jedoch der Entlastungsbetrag von 131 Euro eingesetzt werden, etwa für Unterstützung im Alltag.

Pflegegeld: Wann ist es die richtige Wahl?

Wenn Familie, Freunde oder Nachbarn die Pflege übernehmen, ist Pflegegeld naheliegend. Die pflegebedürftige Person kann frei entscheiden, wofür sie das Geld verwendet. Voraussetzung ist, dass die Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist. Das überprüft die Pflegekasse über regelmäßige Beratungsbesuche: Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Wer diese Besuche versäumt, muss mit einer Kürzung oder im Wiederholungsfall mit dem Entzug des Pflegegeldes rechnen.

Pflegesachleistungen: Wenn ein Pflegedienst hilft

Ambulante Pflegedienste übernehmen etwa Körperpflege, Ernährung, Mobilisation und Hilfen im Haushalt. Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – bis zur Höhe des Sachleistungsbetrags Ihres Pflegegrads. Kostet der Einsatz mehr, zahlen Sie die Differenz selbst. Achten Sie darauf, dass der Dienst einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse hat.

Kombinationsleistung: Das Beste aus beiden Welten

Nutzen Sie den Sachleistungsbetrag nur teilweise, erhalten Sie den nicht verbrauchten Anteil als anteiliges Pflegegeld. Ein Beispiel bei Pflegegrad 3: Verbraucht der Pflegedienst 50 Prozent des Sachleistungsbetrags (rund 748 €), zahlt die Kasse zusätzlich 50 Prozent des Pflegegeldes (rund 300 €).

So gehen Sie vor

  1. Pflegegrad beantragen (siehe Pflegegrade).
  2. Entscheiden, ob Pflegegeld, Sachleistung oder eine Kombination passt. Die Entscheidung lässt sich später ändern.
  3. Bei Pflegesachleistungen: Angebote mehrerer Pflegedienste vergleichen und einen Kostenvoranschlag verlangen.
  4. Kostenlose Pflegeberatung bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt nutzen.

Häufige Fragen

Darf ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?

Ja, das ist die Kombinationsleistung. Das Pflegegeld wird dann um den Prozentsatz gekürzt, den Sie bei den Sachleistungen ausschöpfen.

Muss ich das Pflegegeld versteuern?

Pflegegeld, das Pflegebedürftige erhalten, ist steuerfrei. Auch das Weitergeben an eine pflegende Person als Anerkennung ist in der Regel steuerfrei, sofern es sich um eine sittliche Verpflichtung handelt, etwa bei Angehörigen. Im Einzelfall empfiehlt sich eine steuerliche Beratung.

Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn ich ins Krankenhaus muss?

Die Regelungen zur Weiterzahlung bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten können sich ändern. Fragen Sie vor einem geplanten Aufenthalt bei Ihrer Pflegekasse nach, wie lange Ihr Pflegegeld weitergezahlt wird.

Quellen

  1. Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (PDF, Stand 04.11.2025)
  2. Bundesministerium für Gesundheit: Leistungen der Pflegeversicherung
  3. Verbraucherzentrale: Pflegeversicherung

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Beträge und Regeln können sich ändern.

Stand: Oktober 2026