Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen die Pflegeversicherung zahlt. Er sagt nichts darüber aus, wie viele Stunden Pflege nötig sind, sondern wie selbstständig jemand im Alltag zurechtkommt. Wer früher von „Pflegestufen“ gehört hat: Diese gibt es nicht mehr. Bestehende Stufen wurden 2017 automatisch in Pflegegrade überführt – meist ohne dass Betroffene etwas tun mussten.
Wer pflegebedürftig wird, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Was Ihnen konkret zusteht, hängt vom Pflegegrad ab. Die früheren drei Pflegestufen wurden zum 1. Januar 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Beträge für 2026 und Verweise auf die Einzelthemen.
Leistungen 2026 im Überblick (monatlich)
| Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen (bis zu) | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Tages- und Nachtpflege (bis zu) | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Vollstationäre Pflege (pauschal) | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Dazu kommen ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € monatlich. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Stand der Übersicht 04.11.2025.
Welche Leistung passt zu welcher Situation?
- Sie wissen noch nicht, ob ein Pflegegrad infrage kommt? Lesen Sie, wie die Pflegegrade ermittelt und beantragt werden.
- Angehörige pflegen zu Hause? Dann sind Pflegegeld und Pflegesachleistungen der Ausgangspunkt.
- Sie suchen Alltagsunterstützung oder Betreuung? Der Entlastungsbetrag und die Pflegehilfsmittel helfen im Alltag.
- Die Pflegeperson braucht eine Auszeit? Dafür gibt es Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
- Tagsüber wird mehr Betreuung benötigt? Informationen zur Tages- und Nachtpflege finden Sie hier.
Wer einen Angehörigen pflegt, braucht selbst Pausen: für Urlaub, eine Erkrankung oder einfach zum Durchatmen. Die Pflegeversicherung hat dafür zwei Leistungen geschaffen, die seit der Reform 2025 in einem gemeinsamen Topf zusammengefasst sind und sich flexibel aufteilen lassen.
Die meisten Menschen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. Die Pflegeversicherung unterstützt das mit zwei Leistungsarten, die sich ergänzen: dem Geld für selbst organisierte Pflege und den Sachleistungen eines Pflegedienstes.
Wenn Angehörige berufstätig sind oder die Pflege zu Hause an ihre Grenzen stößt, kann die Tagespflege ein guter Mittelweg zwischen Pflege daheim und Pflegeheim sein. Die Pflegebedürftigen werden morgens abgeholt, verbringen den Tag mit Betreuung, Mahlzeiten und Aktivitäten und kehren abends nach Hause zurück.
Zwei Leistungen der Pflegeversicherung werden besonders häufig übersehen, obwohl sie für fast alle Pflegebedürftigen gelten: der Entlastungsbetrag und die Pflegehilfsmittel. Beide sind schnell beantragt und bringen im Alltag spürbare Hilfe.