Wenn Angehörige berufstätig sind oder die Pflege zu Hause an ihre Grenzen stößt, kann die Tagespflege ein guter Mittelweg zwischen Pflege daheim und Pflegeheim sein. Die Pflegebedürftigen werden morgens abgeholt, verbringen den Tag mit Betreuung, Mahlzeiten und Aktivitäten und kehren abends nach Hause zurück.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Tagespflege verbringen Pflegebedürftige den Tag in einer Einrichtung und schlafen zu Hause.
- Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse bis zu 721 € (PG 2) bis 2.085 € (PG 5) im Monat.
- Die Leistung kann zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen genutzt werden.
- Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind Eigenanteile – dafür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden.
Was bietet die Tagespflege?
- pflegerische Versorgung und Unterstützung bei Alltagsverrichtungen,
- gemeinsame Mahlzeiten, Gedächtnistraining, Bewegung und Beschäftigung,
- Kontakte zu anderen Menschen gegen Einsamkeit,
- in der Regel einen Fahrdienst für Hin- und Rückweg.
Die Nachtpflege ist das Gegenstück: Pflegebedürftige verbringen die Nacht in der Einrichtung, zum Beispiel bei Unruhe in der Nacht oder wenn Angehörige selbst Schlaf brauchen. Sie wird seltener angeboten.
Was zahlt die Pflegekasse 2026?
| Pflegegrad | Leistungsbetrag pro Monat (bis zu) |
|---|---|
| 1 | – (Entlastungsbetrag nutzbar) |
| 2 | 721 € |
| 3 | 1.357 € |
| 4 | 1.685 € |
| 5 | 2.085 € |
Dieser Betrag deckt die pflegebedingten Kosten sowie Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Er wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen angerechnet. So können Sie beispielsweise Pflegegeld in voller Höhe beziehen und zusätzlich an mehreren Tagen die Tagespflege nutzen.
Was Sie selbst bezahlen
Verpflegung, Unterkunft und die sogenannten Investitionskosten der Einrichtung sowie der Fahrdienst – soweit er nicht im Leistungsbetrag enthalten ist – zahlen Sie selbst. Hier lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich einsetzen. Reicht das nicht, kann bei geringem Einkommen das Sozialamt einspringen.
So finden Sie die passende Einrichtung
- Pflegestützpunkt oder Pflegekasse nach Einrichtungen in Ihrer Nähe fragen.
- Einen Probetag vereinbaren – viele Einrichtungen bieten das an.
- Auf Öffnungszeiten, Fahrdienst, Gruppengröße, Qualifikation des Personals und Umgang mit Demenz achten.
- Schriftlich klären, welche Kosten zusätzlich entstehen.
- Mit wenigen Tagen pro Woche starten und bei Bedarf steigern.
Häufige Fragen
Reicht ein Pflegegrad 1 für die Tagespflege?
Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung für Tagespflege gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 können Sie die Kosten aus dem Entlastungsbetrag und privat bezahlen.
Kann ich Tagespflege und ambulanten Pflegedienst gleichzeitig nutzen?
Ja. Die Leistungen der Tagespflege stehen zusätzlich zu den Pflegesachleistungen und zum Pflegegeld zur Verfügung.
Was ist, wenn der Wunschplatz belegt ist?
Setzen Sie sich auf Wartelisten mehrerer Einrichtungen und fragen Sie nach Tagen mit freien Plätzen. Manchmal ist zunächst nur ein Tag pro Woche möglich.
Quellen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Beträge und Regeln können sich ändern.
Stand: Oktober 2026