Wer keine Person kennt, der er eine umfassende Vollmacht anvertrauen möchte, oder wer die Missbrauchsgefahr scheut, kann mit einer Betreuungsverfügung vorsorgen. Anders als bei der Vorsorgevollmacht wird bei der Betreuung ein Gericht tätig, das die Betreuerin oder den Betreuer bestellt und beaufsichtigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Betreuungsverfügung legt fest, wer vom Gericht als Betreuer bestellt werden soll und wie er sich verhalten soll.
- Das Betreuungsgericht ist an Ihre Wünsche grundsätzlich gebunden, wenn sie dem Wohl nicht widersprechen.
- Sie ersetzt keine Vorsorgevollmacht, sondern ergänzt sie.
- Seit der Reform 2023 stehen Wünsche und Wille der betreuten Person im Mittelpunkt.
Unterschied zur Vorsorgevollmacht
| Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung | |
|---|---|---|
| Wer entscheidet? | Die bevollmächtigte Person direkt | Ein vom Gericht bestellter Betreuer |
| Kontrolle | Keine gerichtliche Aufsicht im Normalfall | Aufsicht durch das Betreuungsgericht |
| Beginn | Sofort oder wie vereinbart | Erst nach gerichtlicher Bestellung |
| Geeignet, wenn… | eine vertraute Person vorhanden ist | Kontrolle gewünscht ist oder eine Vollmacht fehlt |
Was in eine Betreuungsverfügung gehört
- Wunschbetreuer: Name und Anschrift der Person, die Sie als Betreuer wünschen, und wen Sie ausdrücklich nicht möchten.
- Wünsche zur Lebensführung: Wohnort, Pflege zu Hause oder im Heim, Umgang mit Haustieren, Besuche, Religion.
- Wünsche zur Vermögenssorge: Wie soll mit Vermögen umgegangen werden? Gibt es Zuwendungen an Angehörige, die fortgeführt werden sollen?
- Hinweise zu Gesundheit und Pflege: Bezug zu Ihrer Patientenverfügung.
Form und Aufbewahrung
Eine Betreuungsverfügung bedarf keiner besonderen Form. Schriftlich mit Datum und Unterschrift ist empfehlenswert. Wie die Vollmacht lässt sie sich im Zentralen Vorsorgeregister registrieren. Legen Sie sie zu Ihren wichtigen Unterlagen und informieren Sie Angehörige und Vertrauenspersonen. Das Gericht fragt vor der Bestellung eines Betreuers im Register nach.
So geht es weiter, wenn Betreuung nötig wird
- Das Betreuungsgericht beim Amtsgericht prüft, ob eine Betreuung erforderlich ist, und holt ein ärztliches Gutachten ein.
- Es hört Sie persönlich an und berücksichtigt Ihre Verfügung.
- Der Betreuer wird nur für die Aufgabenbereiche bestellt, in denen Hilfe nötig ist.
- Das Gericht überwacht die Betreuung, der Betreuer muss regelmäßig Bericht erstatten.
Weitere Informationen: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Häufige Fragen
Reicht eine Betreuungsverfügung allein aus?
Sie ist besser als nichts, bietet aber weniger Flexibilität als eine Vorsorgevollmacht. Viele Menschen kombinieren beides.
Kann das Gericht meine Wünsche übergehen?
Nur, wenn die gewünschte Person ungeeignet ist oder die Erfüllung dem Wohl des Betroffenen zuwiderläuft. Das Gericht muss dies begründen.
Quellen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen im Einzelfall helfen Betreuungsbehörde, Notar oder Rechtsanwalt.
Stand: Oktober 2026