Beratungsgespräch mit einem älteren Ehepaar

Treppenlift und Senkrechtlift: Arten, Kosten und Zuschüsse

Treppen sind für viele Menschen im Alter das größte Hindernis im eigenen Zuhause. Ein Lift verhindert, dass man das Obergeschoss aufgeben muss, und mindert das Sturzrisiko. Die Auswahl hängt von Treppe, Gesundheitszustand und Budget ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Treppenlifte gibt es als Sitzlift, Stehlift, Plattformlift und als senkrechten Hublift.
  • Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme.
  • Der Antrag muss vor dem Auftrag gestellt werden.
  • Mieter dürfen unter bestimmten Voraussetzungen einen Umbau verlangen, brauchen aber die Zustimmung des Vermieters.

Welche Liftarten gibt es?

  • Sitzlift: Der Klassiker für gerade und kurvige Treppen. Auf einer Schiene fährt ein Sitz an der Treppe entlang.
  • Stehlift: Für Menschen, die nicht gut sitzen können, aber stehen können.
  • Plattformlift: Für Rollstuhlfahrer. Er braucht mehr Platz und ist deutlich teurer.
  • Senkrechtlift (Hublift): Eine Plattform, die senkrecht zwischen zwei Etagen fährt. Er eignet sich auch als Alternative, wenn die Treppe zu eng ist; oft ist ein Deckendurchbruch nötig.

Was kostet ein Treppenlift?

Die Kosten hängen stark von der Treppe ab. Gerade Treppen sind wesentlich günstiger als Treppen mit Kurven, Podesten oder mehreren Etagen. Rechnen Sie bei gebogenen Treppen mit Preisen im oberen vier- bis fünfstelligen Bereich. Dazu kommen Wartung und Prüfung. Gebrauchte oder gemietete Lifte sind eine Option, wenn der Bedarf nur zeitweise besteht. Holen Sie mindestens drei Angebote ein und lassen Sie sich Garantie, Wartungskosten und Rückbaukosten schriftlich geben.

Zuschüsse und Förderung

  • Pflegekasse: bis 4.180 Euro je Maßnahme, bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt bis zu 16.720 Euro. Voraussetzung ist ein Pflegegrad und dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert.
  • Förderbanken und Länder: Prüfen Sie, welche Programme zur Barrierereduzierung derzeit verfügbar sind. Mittel sind teilweise begrenzt.
  • Steuer: Handwerkerleistungen und Aufwendungen für Krankheit können Sie unter Umständen steuerlich geltend machen. Fragen Sie die Steuerberatung oder den Lohnsteuerhilfeverein.

Ablauf in vier Schritten

  1. Pflegegrad beantragen oder bestätigen lassen.
  2. Mehrere Angebote einholen und Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse einreichen.
  3. Bewilligung abwarten – erst dann den Auftrag erteilen.
  4. Einbau, Abnahme und Einweisung; Rechnung bei der Pflegekasse einreichen.

Für Mieter

Mieter haben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch einen Anspruch darauf, dass der Vermieter baulichen Veränderungen zustimmt, die eine barrierefreie Nutzung ermöglichen. Der Anspruch ist an Voraussetzungen geknüpft, zum Beispiel die Wahrung berechtigter Interessen der Hausgemeinschaft; häufig muss der Mieter die Kosten tragen und den Rückbau sichern. Sprechen Sie frühzeitig mit der Hausverwaltung und holen Sie die Zustimmung schriftlich ein.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse einen Treppenlift?

Üblicherweise nicht. Zuständig ist die Pflegekasse mit dem Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Wie lange dauert es bis zum Einbau?

Rechnen Sie mit mehreren Wochen für Beratung, Aufmaß und Fertigung. Bei kurvigen Treppen kann die Fertigung länger dauern.

Quellen

  1. § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (gesetze-im-internet.de)
  2. Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (PDF, Stand 04.11.2025)
  3. Verbraucherzentrale: Pflegeversicherung

Hinweis: Preise, Leistungen und Zuschüsse können sich ändern. Fragen Sie vor einer Anschaffung bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse nach, ob und in welcher Höhe sie Kosten übernimmt.

Stand: Oktober 2026